Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche rechtsgeschäftliche Beziehungen der complus media GmbH (im Folgenden: Auftragnehmerin) sowie deren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Sie regeln insbesondere das Zustandekommen des Vertrags zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber und die konkrete Umsetzung des Vertrags. Diese AGN richten sich ausschließlich an Unternehmen (B2B).

1.2 Alle zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen und dem schriftlichen Angebot der Auftragnehmerin.

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen dem Unternehmer gleich.

1.5 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Sofern der Kunde über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, werden nur die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmenden Regelungen Vertragsbestandteil. Dies gilt nicht für sich widersprechende Regelungen, insbesondere Regelungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Auftragnehmerin ist an von ihr abgegebene Angebote bis zu der im Angebot enthaltenen Frist gebunden. Angebote können von der Auftragnehmerin auch per E-Mail unterbreitet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Die Angebotsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. übersendet dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot sowie die hiesigen AGB via E-Mail.

2.3 Das Angebot der Auftragnehmerin enthält einen Verweis auf die hiesigen AGB. Der Auftraggeber muss bei der Angebotsannahme auch die AGB akzeptieren.

3. Gegenstand der Beauftragung

Bei Beauftragung mit einer reinen Beratungsleistung gem. Ziffer 3.1 gelten für unsere Beauftragung zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen die Bestimmungen in Abschnitt II. Bei Beauftragung mit der Pflege und Betreuung Ihrer Social-Media-Kanäle gem. Ziffer 3.2 gelten für unsere Beauftragung zusätzlich die Regelungen in Abschnitt III.

3.1 Beratungsvertrag: Gegenstand des Vertrags ist die Beratung des Auftraggebers in Bezug auf Online-Marketing-Themen. Insbesondere übernimmt die Auftragnehmerin eine strategische Beratung, eine Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanzeigen sowie Beratung über die Nutzung von Social-Media-Kanälen.

3.2 Pflege und Betreuung der Social-Media-Kanäle: Gegenstand des Vertrags ist die Pflege und Betreuung der Social-Media-Kanäle – insbesondere Facebook und Instagram – des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin

4. Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz

4.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Auftragnehmerin, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch Verletzung der im Rahmen des Vertrags mit dem Auftraggeber übernommen Pflichten schuldhaft verursacht wurden, haftet die Auftragnehmerin stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

4.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und   auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von der Auftragnehmerin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

4.3 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

5. Beendigung

Die erteilten Aufträge können jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Email ist ausreichend.

6. Datenschutzhinweis

Die Auftragnehmerin versichert dem Auftraggeber, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), erfolgt. Näheres ist den aktuellen Hinweisen zum Datenschutz der Auftragnehmerin zu entnehmen: https://complus-media.de/datenschutz/

7. Streitbeilegung und Beschwerdemöglichkeiten

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die hier zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet und nicht bereit.

8. Geheimhaltungspflicht

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekanntwerdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von der Auftragnehmerin sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne Verschulden des Auftraggebers bekannt werden.

8.2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

8.3 Verletzt der Auftraggeber oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen zu bestimmen, die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehender Schadensersatz bleibt hiervon unter Anrechnung der Vertragsstrafe unberührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, vorausgesetzt der Auftragnehmer ist Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften und des UN-Kaufrechts.

II BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN

1. Leistungsumfang: Beratung

1.1 Die Auftragnehmerin bietet umfangreiche Beratungsdienstleistungen für Online-Marketing an. Dies beinhaltet insbesondere eine individuelle Strategieberatung, eine Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanzeigen und eine Beratung in Bezug auf Möglichkeiten, welche Plattformen im Social Media-Bereich für Anzeigenschaltungen verwendet werden können.

1.2 Strategieberatung

1.3 Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanzeigen:

1.4 Beratung hinsichtlich Social Media in Bezug auf Anzeigeschaltungen

Die Inhalte, die Anzahl der Beratungstermine und die Durchführung richten sich nach unserem Angebot.

2. Vergütung

Die mit Ihnen in unserem Angebot vereinbarte Vergütung wird fällig nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung durch uns innerhalb von 14 Tagen, sofern nicht anders vereinbart.

III BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE PFLEGE UND BETREUUNG VON SOCIAL MEDIA und der Schaltung von Werbeanzeigen

1. Leistungsumfang: Pflege und Betreuung der Social-Media-Kanäle

1.1 Die Auftragnehmerin betreut und pflegt die Social-Media-Kanäle des Auftraggebers, entsprechend dem von der Auftragnehmerin unterbreiteten Angebot.

1.2 Die Auftragnehmerin verwaltet den Social-Media-Account des Auftraggebers, indem sie Beiträge veröffentlicht, in denen sie die Produkte, Dienstleistungen und/oder Marken des Auftraggebers in dessen Namen bewirbt. Die Auftragnehmerin veröffentlicht die Beiträge auf den zuvor vereinbarten Social-Media-Kanälen.

1.3 Je nach Absprache stellt der Auftraggeber die Inhalte selbst zur Verfügung und übergibt diese der Auftragnehmerin zur Veröffentlichung. Darüber hinaus produziert die Auftragnehmerin auch selbst Inhalte, die sie nach Freigabe durch den Auftraggeber in Postings einbindet.

Die Freigabe ist innerhalb von zwei Arbeitstage zu erteilen. Verstreicht die Frist, so gilt die Freigabe als erteilt. Die Freigabe erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über Messengerdienste.

1.4 Anzahl und Frequenz der Postings richten sich nach dem jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin.

1.5 Die Auftragnehmerin ist nicht für eine rechtliche Prüfung der von dem Auftraggeber übermittelten Inhalte, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber – und Persönlichkeitsrecht, verantwortlich.

2. Schalten von Werbeanzeigen: Erstellung und Gewährleistung

2.1 Bei Beauftragung mit der Schaltung von Werbeanzeigen, ist der Auftraggeber für die von ihm bereitgestellten Inhalte, die als Vorlage für die Werbeanzeigen dienen, selbst verantwortlich. Die Auftragnehmerin überprüft die bereitgestellten Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit, noch auf Virenfreiheit oder andere Sicherheitsrisiken.

Zu beachten sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Urheberrecht (u.A. UrhG) sowie das allgemeine Wettbewerbsrecht (u.A. UWG). Die Werbeanzeigen dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen fremde Urheber- Leistungsschutz- oder Nutzungsrechte verstoßen bzw. unlautere Wettbewerbshandlungen darstellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die von ihm erstellte und formulierte Anzeige möglicherweise gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verletzen. Falls die Werbeanzeige fremde Werke beinhaltet, versichert der Auftraggeber mit Bestätigung dieser AGB, dass er Inhaber, der für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlicher Lizenzen ist.

2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet keine pornographischen, extremistischen, volksverhetzende, rassistische, gewaltverherrlichende oder sonstige menschenrechtsverletzende Inhalte in der Werbeanzeige zu platzieren.

2.3 Wenn die Auftragnehmerin einen Verstoß gegen die o.g. Pflichten feststellt, ist sie berechtigt, die von dem Auftraggeber erstellte Anzeige nicht zu veröffentlichen. Bereits erhaltenen Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Gleiches gilt, wenn Facebook und/oder Instagram die Schaltung der Werbeanzeige wegen Verstoß gegen ihre Werberichtlinien ablehnen.

2.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der beauftragten Werbekampagne. Des Weiteren übernimmt sie keine Gewähr dafür, dass die Anzeige einer bestimmten Mindestanzahl an Personen angezeigt wird oder eine Mindestanzahl an Interaktionen erreicht wird.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden und Rechtefreistellung

3.1 Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfang. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmerin so rechtzeitig Genehmigungen, dass deren Arbeitsablauf und damit die Realisierung der Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Kann die Auftragnehmerin die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Bereitstellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, die hierdurch notwendigen Mehraufwendungen dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, stellt der Auftraggeber Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Inhalte, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung und überträgt die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an die Auftragnehmerin. Dies sind insbesondere weltweite und zeitlich unbeschränkte Rechte zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte im Internet, auf Websites und in Social-Media-Kanälen.

3.3 Entstehende Kosten für die Beschaffung, Erstellung und Anlieferung der Ausgangsmaterialien trägt der Auftraggeber.

3.4 Die bereitgestellten Inhalte müssen den Werberichtlinien von Facebook bzw. Instagram entsprechen. Diese sind unter https://www.facebook.com/policies/ads# zu finden. Dort sind auch Informationen darüber zu finden, welche Konsequenzen bei Missachtung folgen.

3.5 Der Auftraggeber garantiert, dass er im Besitz der Rechte gemäß Ziffer 3.2 ist. Er stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen gegen die Auftragnehmerin wegen der Verletzung derer Rechte oder gesetzlicher Vorschriften zustehen. Die Freistellung beinhaltet auch die Kosten für eine Rechtsverteidigung in angemessener Höhe.

3.6 Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin den Zugang zu seinen Social-Media-Kanälen zu gewährleisten und überlässt der Auftragnehmerin zu diesem Zweck zu Zugangsdaten zu den jeweils vereinbarten Social-Media-Accounts.

4. Vergütung

4.1 Die im Angebot genannten Preise der Auftragnehmerin gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Sofern sich aus dem Angebot oder gesonderten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, hat die Vergütung monatlich zu erfolgen.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber darf, die von der Auftragnehmerin produzierten Inhalte sowie die Werbeinhalte zu eigenen Promo- und Imagezwecken in Online-, Social Media und Printmedien verwenden. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

5.2 Die Auftragnehmerin ist zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt berechtigt, die für den Auftraggeber produzierten Inhalte zur öffentlichen Nutzung und Bewerbung der Aktivitäten der Auftragnehmerin zu verwenden.

5.3 Das Rohmaterial, welches im Rahmen des Auftrags entsteht, verbleibt im Eigentum der Auftragnehmerin. Das Rohmaterial kann auf schriftliche Anfrage unter schriftlicher Bestätigung dem Auftraggeber gegen Zahlung einer Vergütung zur Verfügung gestellt werden.

5.4 Konzepte, Entwürfe und Gestaltungsvorschläge, welche im Rahmen der Projektvorbereitung und noch vor Angebotserstellung, für den Auftraggeber erstellt werden und ihm schriftlich oder in einer anderen Darbietungsform vorgestellt bzw. unterbreitet werden, verbleiben bis zur Realisierung im Eigentum der Auftragnehmerin. Möchte der Auftraggeber die von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Entwürfe oder Gestaltungsvorschläge gegebenenfalls mit einem anderen Auftragnehmer umsetzen, so ist dies nur mit einer schriftlich eingeholten Einverständniserklärung seitens der Auftragnehmerin möglich. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Einverständniserklärungen nur gegen ein angemessenes Entgelt auszustellen.

6. Zugangsdaten

Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Herausgabe von Zugangsdaten gegen AGB-Bestimmungen von Social-Media-Plattformen verstoßen kann. Sofern der jeweilige Anbieter einen Account infolgedessen sperrt, berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.

7. Verweis auf Datenschutzerklärungen von Instagram und Facebook

7.1 Für allgemeine Hinweise zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin verwiesen: https://complus-media.de/datenschutz/ 

7.2 Die Inhalte werden auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers (z.B. Instagram und Facebook) geteilt. Deren Datenschutzbestimmungen finden sich hier: https://about.instagram.com/safety  (Instagram); https://www.facebook.com/privacy (Facebook).

Stand: März 2022